Malteser
Ortsgruppe Fröndenberg

Freistellung dienstpflichtiger Helfer vom Wehr- oder Zivildienst

Bild 1: Unsere Einheit im Einsatz
Bild 1: Unsere Einheit im Einsatz

Als anerkannte Hilfsorganisation wirkt der Malteser im Katastrophenschutz des Bundes und der Länder mit. Wir können, unter bestimmten Bedingungen, Helfern eine Verpflichtung zur Mitarbeit im Katastrophenschutz anbieten. Es erfolgt dann eine Freistellung vom Wehr- oder Zivildienst.
Grundvoraussetzung für eine solche "Freistellung" ist eine persönliche Verpflichtung des Helfers, mindestens sechs Jahre in einer Einheit des Katastrophenschutzes mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten Dienstveranstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen, Einsätzen) für den Katastrophenschutz teilnehmen. Eine weitere Mitarbeit bei allen andern Tätigkeiten der Maltesergruppe ist natürlich wünschenswert.
Die Entscheidung über den Eintritt der Freistellung trifft die kommunal zuständige Katastrophenschutzbehörde, in unserem Fall der Kreis Unna, nach Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten.

Das Informationsblatt Ehrenamtlicher Dienst als Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz ist vom Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für Zivilschutz - erhältlich oder kann als PDF-Datei (791 KB) unter Externer Verweishttp://www.katastrophenschutztag.de/Download/flyer_helferrecht.pdf heruntergeladen werden. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Katastrophenschutz haben, als freiwilliger Helfer oder im Rahmen einer Dienstverpflichtung, dann wenden Sie sich bitte an uns VerweisKontakt.