
Als anerkannte Hilfsorganisation wirkt der Malteser im Katastrophenschutz des Bundes
und der Länder mit. Wir können, unter bestimmten Bedingungen, Helfern eine Verpflichtung zur Mitarbeit
im Katastrophenschutz anbieten. Es erfolgt dann eine Freistellung vom Wehr- oder Zivildienst.
Grundvoraussetzung für eine solche "Freistellung" ist eine persönliche
Verpflichtung des Helfers, mindestens sechs Jahre in einer Einheit des Katastrophenschutzes mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten
Dienstveranstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
Übungen, Einsätzen) für den Katastrophenschutz teilnehmen. Eine weitere Mitarbeit
bei allen andern Tätigkeiten der Maltesergruppe ist natürlich
wünschenswert.
Die Entscheidung über den Eintritt der Freistellung trifft die kommunal
zuständige Katastrophenschutzbehörde, in unserem Fall der Kreis Unna, nach Prüfung
der jeweiligen Gegebenheiten.
Das Informationsblatt Ehrenamtlicher Dienst als Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz
ist vom Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für Zivilschutz - erhältlich
oder kann als PDF-Datei (791 KB) unter
http://www.katastrophenschutztag.de/Download/flyer_helferrecht.pdf heruntergeladen werden. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Katastrophenschutz haben, als
freiwilliger Helfer oder im Rahmen einer Dienstverpflichtung, dann wenden Sie sich bitte
an uns
Kontakt.